Theodor Reuss - Constitution 1917 - Ordo Templi Orientis

Ordo Templi Orientis
Theodor Reuss

Konstitution des O.T.O.
datiert vom 2. Januar 1917



Alter Orden der Orientalischen Templer

Constitution

Artikel I.


Sektion 1. Unter dem Namen und Begriff: Alter Orden der Orientalischen Templer, ist eine Organisation, die man vorher als "Hermetic Brotherhood of Light" kannte, neu-organisiert und neu-konstituiert worden. Diese neu-konstituierte Vereinigung ist eine internationale Organisation und wird hierin als O.T.O. bezeichnet.

Artikel II.


Sektion 1. Der O.T.O. erklärt die Bruderschaft Aller Geschaffener Dinge zu einem Naturereignis.
Sektion 2. Das hauptsächliche Ziel des O.T.O. ist, wahre Bruderschaft zu lehren, und sie zu einem lebendigen Teil im Leben der Menschheit werden zu lassen.
Sektion 3. Zusätzlich will der O.T.O.: (a) das Wissen der Hermetischen Wissenschaft verbreiten, und seine Mitglieder in die Geheimen Lehren der Hermetischen Wissenschaften einweihen, wozu die Mitglieder als Vorbereitung in die Freimaurerei eingeweiht und erhoben worden sein müssen; (b) Schulen, Logen, etc. zu gründen, wo die Hermetische Wissenschaft gelehrt werden kann; (c) Heimstätten, Kolonien und Niederlassungen zu gründen und zu verwalten, wo die eingeweihten Mitglieder gemäss den O.T.O.regeln leben können.
Artikel III.


Sektion 1. Der O.T.O. ist ein Teil der grossen und allumfassenden hermetischen Bewegung, die zu allen Zeiten aktiv gewesen ist.
Sektion 2. Alle Organisationen weltweit, die diese Konstitution annehmen, werden dadurch ein Bestandteil des O.T.O. und erhalten eine offizielle Bestätigung als solche. Alle solche Organisationen können auf irgendeine Weise durch die Führung des O.T.O. besteuert werden.
Sektion 3. Das Hauptquartier des O.T.O. ist zur Zeit in der Schweiz, kann aber überallhin verlegt werden.

Artikel IV.


Sektion 1. Alle Belange, die das Wohlergehen und die Verwaltung des O.T.O. betreffen, liegen in der Hand eines Einzigen Höchsten Amtes.
Sektion 2. Der Titel dieses Amtsinhabers lautet folgendermassen: "Frater Superior und Outer Head of the Order", hierin als "O.H.O." bezeichnet.
Sektion 3. Die Person (männlich oder weiblich), die dieses Amt innehat, dient lebenslänglich, ausser er oder sie tritt zurück.
Sektion 4. Diese Amtsperson soll seine(n)/ihre(n) Nachfolger/in ernennen.

Artikel V.


Sektion 1.  Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) ist allein die Exekutive des Ordens O.T.O.
Sektion 2. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) hat die alleinige Macht, alle Ämter mit Personen zu besetzen oder sie abzusetzen.
Sektion 3. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) hat die Macht, die O.T.O.politik zu erklären und die Angelegenheiten des O.T.O. zu leiten und zu lenken.
Sektion 4. Der Frater Superior und Outer Head of the Order (O.H.O.) hat die Macht alle Chartas jeglicher Art (Logen, Kapitel, Senate, Tempel, Häuser, Schulen, etc.) zu suspendieren oder zu widerrufen und er hat überdies die Macht, Mitglieder zu suspendieren oder zu entlassen, wann immer er das Gefühl hat, dies im Interesse des O.T.O. tun zu müssen.

Artikel VI.


Sektion 1. Der Ordensrat (Kabinett) besteht aus zwölf Mitgliedern, inklusive des O.H.O., der der amtsausführende Vorsitzende des Kabinetts ist.
Sektion 2. Die Pflichten und Aufgaben des Kabinetts sind es, die Massnahmen des O.H.O. auszuführen.
Sektion 3. Der Kabinettsvorsitzende und zwei Mitglieder sind zusammen beschlussfähig hinsichtlich der geschäftlichen Angelegenheiten.

Artikel VII.


Sektion 1. Unter der Oberaufsicht des O.H.O. ist ein 3er-Exekutivkomitee (Oberster Rat) beauftragt, die Angelegenheiten des O.T.O. zu regeln.
Sektion 2. Der Schatzmeister, der Generalsekretär und der O.H.O. sind die amtsausführenden Mitglieder des Obersten Rates und des Exekutivkomitees.
Sektion 3. Alle offiziellen Akte des Exekutivkomitees (Oberster Rat) sind null und nichtig, falls sie keine Zustimmung des O.H.O. finden.

Artikel VIII.


Sektion 1. Sollte das Amt des O.H.O. unbesetzt sein, kann das Kabinett seine Stelle einnehmen, bis dass ein Nachfolger seinen Platz einnimmt.

Artikel IX.


Sektion 1. Der O.H.O. ist Archivar und Bibliothekar des O.T.O.
Sektion 2. Der O.H.O. kann handschriftlich und gesiegelt Agentend jeglicher Art ernennen und diese mit jeglicher Macht auch immer ausstatten.

Artikel X.


Sektion 1. Ein 3er-Finanzkomitee verwaltet die Geldangelegenheiten und der Schatzmeister ist amtsausführender Vorsitzender.
Sektion 2. Die geschäftlichen Unternehmungen benötigen das Einverständnis des O.H.O., ohne das sie null und nichtig sind.
Sektion 3. Von jedem Mitglied wird erwartet, dass es seinen Möglichkeiten entsprechend, die Kasse füllt - folgende Gebühren und Beiträge sind aber Minimum (gemäss des 1912-Manifestos der M.M.M.):

Eintrittsgebühr; 8 Guineas, 40 $ oder 200 Francs.
Subskription; (a) Probationer: 2 sh, 50 cents, oder 2½ Francs monatlich. (b) Studenten: 5 sh, 1½ $ oder 6½ Francs monatlich. (c) Initiierte: 10 sh, 2½ $ oder 12 Francs monatlich.

Der O.H.O. kann in Ausnahmefällen diese Taxen reduzieren.

Diplome kosten: (a) Studenten: 50 sh, 15 $ oder 65 Francs. (b) Initiierte: 5 Guineas, 30 $ oder 130 Francs.
Logenchartas für 10 und mehr Mitglieder kosten 25 Guineas, 100 $ oder 650 Francs.

Keiner dieser Beiträge in die Schatzkiste des O.T.O. wird je wieder zurückbezahlt, welche Gründe auch immer vom Einzelnen angeführt werden mögen.

Artikel XI.


Sektion 1. Jede männliche oder weibliche volljährige Person, die ein Aufnahmegesuch unterzeichnet hat, muss vom O.H.O. akzeptiert werden, bevor sie Mitglied des O.T.O. wird.
Sektion 2. Jedes Aufnahmeformular muss dem Hauptquartier geschickt werden, ob das nun in der Schweiz oder sonstwo sei, oder einer zuständigen lokalen Organisation.
Sektion 3. Die O.T.O.mitglieder sind folgendermassen klassifizierbar:

(a) Probationer (angenommene Theosophen, etc.);
(b) Studenten oder Laienbrüder (maurerische Mitglieder);
(c) Initiierte oder richtige O.T.O.mitglieder.

Sektion 4. Gesuche um Diplome und Chartas müssen von den vorgeschriebenen Beiträgen und Taxen begleitet eingereicht werden. Alle Diplome und Chartas müssen vom O.H.O. unterschrieben und gesiegelt werden.
Sektion 5. Drei und mehr Mitglieder können um eine Logencharta ersuchen.
Sektion 6. Niemand kann Mitglied zweier Logen gleichzeitig sein.

Artikel XII.


Sektion 1. Jede Loge oder Organisation hat das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten, Wünsche und Gesetze zu führen und zu erfüllen, vorausgesetzt, diese widersprechen nicht dem Buchstaben oder dem Geiste vorliegender Konstitution.
Sektion 2. Diese obengenannten Gesetze müssen vom O.H.O. genehmigt werden, ansonsten sie null und nichtig sind.

Artikel XIII.


Sektion 1. Der O.H.O. kann an jedem Ort einen Kongress des O.T.O. einberufen.
Sektion 2. Jede Organisation, Loge, etc. hat in diesem Kongress EINE Stimme für die ersten drei Mitglieder und für jedes weitere Mitglied eine zusätzliche weitere zählende Stimme.
Sektion 3. Der O.H.O. kann im Falle, dass dieser Kongress gegen das Wohlergehen des O.T.O. gerichtet ist, diesen Kongress jederzeit abberufen.

Artikel XIV.


Sektion 1. Die Pflicht des Kabinetts ist es, Gesetze für den OTO und seine angeschlossenen Organisationen zu erlassen.
Sektion 2. Keines dieser Gesetze kann ohne die Einwilligung des O.H.O. wirksam werden.

Artikel XV.


Sektion 1. Mit dem O.T.O. soll eine literarische und maurerische Gesellschaft verbunden werden, die "Esoterische Rosenkreuzer" heisst und die ein offizielles Organ mit der hermetischen Ueberschrift "I.N.R.I." herausgibt.
Zur Zeit sind die "Oriflamme" und der "Equinox" die offiziellen Publikationsorgane.
Sektion 2.Innerhalb des O.T.O. soll eine Abteilung geschaffen werden, die sich mit den Lehren der Hermetischen Wissenschaft beschäftigt und "Hermetic Science College" heisst.
Sektion 3. Innerhalb des O.T.O. soll eine humanitäre Einrichtung geschaffen werden, die praktische humanitäre Arbeiten leistet und "Homes of the O.T.O." genannt werden soll.

Artikel XVI.


Sektion 1. Vier verschiedene Siegel werden im O.T.O. verwendet. Die symbolischen Bedeutungen werden den Mitgliedern im Verlaufe ihrer Studien offenbar. Eines dieser Siegel ist für den offiziellen Gebrauch; eines, nur vom O.H.O. verwendet, wird das Secret Seal [Geheime Siegel], S.S., genannt.

Artikel XVII.


Sektion 1. Diese Konstitution kann von einer 3/4-Mehrheit des Kongresses verändert/erweitert werden, aber nur, wenn vom O.H.O. bewilligt. Im Notfall kann der O.H.O. diese Konstitution selber verändern/erweitern und dies ins Goldene Buch des O.T.O. eintragen.

Artikel XVIII.


Sektion 1. Eingeweihte mit einem guten Leumundszeugnis von mindestens 10 Jahren Mitgliedschaft haben das Recht auf 6-monatige kostenlose Unterkunft in einem unserer Häuser. Bewerber werden in rotierender Reihenfolge zugelassen. Letztliche Bewilligung liegt beim O.H.O.

Artikel XIX.


Diese Konstitution wurde erstmals beschlossen, publiziert und veröffentlicht unter der Hand und dem Siegel des O.H.O. in London/England am 22. Januar A.D. 1906, Anno Ordinis 788, Anno V.L. 0,000,000,000.

Diese revidierte Konstitution ist von mir angenommen worden und nun von mir unterschrieben und gesiegelt am 2. Januar A.D. 1917, Anno Ordinis 799, auf dem Monte Vérità im Kanton Tessin/Schweiz.

Merlin, 33°, 96°, X. Frater Superior und Outer Head of the O.T.O.
Argosinus, 33°, 95°, IX°, Quästor
Parçevale, 33°, 95°, IX°, Kanzler

Profane Adresse: Casella postale 16935, Lugano (Suisse)



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"Die wahren aktiven Glieder des O.T.O. werden Hermetische Brüder des Lichts oder Illuminaten genannt, was von Fra Peregrinus X° O.T.O. (Theodor Reuss) und Baphomet XI° O.T.O. (Aleister Crowley) historisch festgelegt wurde." (H.J. Metzgers Attest, 9.1.1963).
"The Hermetic Brotherhood of Luxor" ist von Pascal Beverly "Randolph" (1825-8.10.1875) gegründet worden. Der innere Zirkel hat sich "Fraternity of Eleusis" genannt. 1886 ist die allein in Boston existierende HBL geschlossen worden, worauf man die "Eulis Brotherhood" gründete, welche Carl Kellner oder auch den Franzosen Encausse/«Papus» beeinflusst haben könnte.

Am 22.1.1917 stellte Reuss in einem Manifesto "Anational Grandloge & Mystic Temple: Verità Mistica, Or. Ascona" den O.T.O. noch als "Hermetic Brotherhood of Light" vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass dies nur ein Schwindel von Reuss war, der in einem Brief an Crowley zugab, dass dies nur aus 'taktischen Gründen' geschah: die Bezeichnung 'Hermetic Brotherhood of Light' zu verwenden. Im Grunde genommen meinte Reuss die "Asiatischen Brüder vom Rosenkreuz", die "mächtigen und weisen Orden der Ritter und Brüder des Lichts".

Reuss to Crowley, 1917


Hin und wieder hat auch Heinrich Tränker diese Bezeichnung verwendet, zum Beispiel auf der "2nd Fama"



Integral text of this Konstitution. English translation. English version: Synopsis of Degrees. Traduction française: Synopsis des Degrés. Gallery of Documents concering Theodor Reuss.


Context:

  • English version: O.T.O. — Early Years and Development.
  • Deutsche Version: Zur Geschichte des Ordo Templi Orientis.
  • Versione italiano: Ordo Templi Orientis — I primi anni e la sua evoluzione.
  • Traduction française: L’ancien O.T.O. et son évolution.
  • Traduccion castellano: O.T.O. — Original y su Desarrollo.

  • English: Theodor Reuss and the Brothers of Light in the Seven Churches of Asia. The origins of Brotherhood of Light of Theodor Reuss.
  • Deutsch: Die Brueder des Lichtes der sieben Gemeinden in Asien. Theodor Reuss' Hermetische Bruderschaft des Lichtes.
  • Français: Les Frères de Lumière dans les Sept Églises d'Asie. Les origines de la Fraternité de Lumière de Theodor Reuss.

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