Ordo Templi Orientis Theodor Reuss
Konstitution des O.T.O. datiert vom 2. Januar 1917
Alter Orden der
Orientalischen Templer
Constitution
Artikel I.
Sektion 1. Unter dem Namen und Begriff: Alter Orden der Orientalischen Templer,
ist eine Organisation, die man vorher als "Hermetic Brotherhood of
Light" kannte, neu-organisiert und neu-konstituiert worden. Diese
neu-konstituierte Vereinigung ist eine internationale Organisation und wird
hierin als O.T.O. bezeichnet.
Artikel II.
Sektion 1. Der O.T.O. erklärt die Bruderschaft Aller
Geschaffener Dinge zu einem Naturereignis.
Sektion 2. Das hauptsächliche Ziel des O.T.O. ist,
wahre Bruderschaft zu lehren, und sie zu einem lebendigen Teil im Leben der
Menschheit werden zu lassen.
Sektion 3. Zusätzlich will der O.T.O.: (a) das
Wissen der Hermetischen Wissenschaft verbreiten, und seine Mitglieder in die
Geheimen Lehren der Hermetischen Wissenschaften einweihen, wozu die Mitglieder
als Vorbereitung in die Freimaurerei eingeweiht und erhoben worden sein müssen;
(b) Schulen, Logen, etc. zu gründen, wo die Hermetische Wissenschaft gelehrt
werden kann; (c) Heimstätten, Kolonien und Niederlassungen zu gründen und zu
verwalten, wo die eingeweihten Mitglieder gemäss den O.T.O.regeln leben können.
Artikel III.
Sektion 1. Der O.T.O. ist ein Teil der grossen und
allumfassenden hermetischen Bewegung, die zu allen Zeiten aktiv gewesen ist.
Sektion 2. Alle Organisationen weltweit, die diese
Konstitution annehmen, werden dadurch ein Bestandteil des O.T.O. und erhalten
eine offizielle Bestätigung als solche. Alle solche Organisationen können auf
irgendeine Weise durch die Führung des O.T.O. besteuert werden.
Sektion 3. Das Hauptquartier des O.T.O. ist zur
Zeit in der Schweiz, kann aber überallhin verlegt werden.
Artikel IV.
Sektion 1. Alle Belange, die das Wohlergehen und
die Verwaltung des O.T.O. betreffen, liegen in der Hand eines Einzigen Höchsten
Amtes.
Sektion 2. Der Titel dieses Amtsinhabers lautet
folgendermassen: "Frater Superior und Outer Head of the Order",
hierin als "O.H.O." bezeichnet.
Sektion 3. Die Person (männlich oder weiblich), die
dieses Amt innehat, dient lebenslänglich, ausser er oder sie tritt zurück.
Sektion 4. Diese Amtsperson soll seine(n)/ihre(n)
Nachfolger/in ernennen.
Artikel V.
Sektion 1. Der Frater Superior und Outer Head of
the Order (O.H.O.) ist allein die Exekutive des Ordens O.T.O.
Sektion 2. Der Frater Superior und Outer Head of
the Order (O.H.O.) hat die alleinige Macht, alle Ämter mit Personen zu besetzen
oder sie abzusetzen.
Sektion 3. Der Frater Superior und Outer Head of
the Order (O.H.O.) hat die Macht, die O.T.O.politik zu erklären und die
Angelegenheiten des O.T.O. zu leiten und zu lenken.
Sektion 4. Der Frater Superior und Outer Head of
the Order (O.H.O.) hat die Macht alle Chartas jeglicher Art (Logen, Kapitel,
Senate, Tempel, Häuser, Schulen, etc.) zu suspendieren oder zu widerrufen und
er hat überdies die Macht, Mitglieder zu suspendieren oder zu entlassen, wann
immer er das Gefühl hat, dies im Interesse des O.T.O. tun zu müssen.
Artikel VI.
Sektion 1. Der Ordensrat (Kabinett) besteht aus
zwölf Mitgliedern, inklusive des O.H.O., der der amtsausführende Vorsitzende
des Kabinetts ist.
Sektion 2. Die Pflichten und Aufgaben des Kabinetts
sind es, die Massnahmen des O.H.O. auszuführen.
Sektion 3. Der Kabinettsvorsitzende und zwei
Mitglieder sind zusammen beschlussfähig hinsichtlich der geschäftlichen
Angelegenheiten.
Artikel VII.
Sektion 1. Unter der Oberaufsicht des O.H.O. ist
ein 3er-Exekutivkomitee (Oberster Rat) beauftragt, die Angelegenheiten des
O.T.O. zu regeln.
Sektion 2. Der Schatzmeister, der Generalsekretär
und der O.H.O. sind die amtsausführenden Mitglieder des Obersten Rates und des
Exekutivkomitees.
Sektion 3. Alle offiziellen Akte des
Exekutivkomitees (Oberster Rat) sind null und nichtig, falls sie keine
Zustimmung des O.H.O. finden.
Artikel VIII.
Sektion 1. Sollte das Amt des O.H.O. unbesetzt sein,
kann das Kabinett seine Stelle einnehmen, bis dass ein Nachfolger seinen Platz
einnimmt.
Artikel IX.
Sektion 1. Der O.H.O. ist Archivar und Bibliothekar
des O.T.O.
Sektion 2. Der O.H.O. kann handschriftlich und
gesiegelt Agentend jeglicher Art ernennen und diese mit jeglicher Macht auch
immer ausstatten.
Artikel X.
Sektion 1. Ein 3er-Finanzkomitee verwaltet die
Geldangelegenheiten und der Schatzmeister ist amtsausführender Vorsitzender.
Sektion 2. Die geschäftlichen Unternehmungen
benötigen das Einverständnis des O.H.O., ohne das sie null und nichtig sind.
Sektion 3. Von jedem Mitglied wird erwartet, dass
es seinen Möglichkeiten entsprechend, die Kasse füllt - folgende Gebühren und
Beiträge sind aber Minimum (gemäss des 1912-Manifestos der M.M.M.):
Eintrittsgebühr; 8 Guineas, 40 $ oder 200 Francs.
Subskription; (a) Probationer: 2 sh, 50 cents, oder
2½ Francs monatlich. (b) Studenten: 5 sh, 1½ $ oder 6½ Francs monatlich. (c)
Initiierte: 10 sh, 2½ $ oder 12 Francs monatlich.
Der O.H.O. kann in Ausnahmefällen diese Taxen
reduzieren.
Diplome kosten: (a) Studenten: 50 sh, 15 $ oder 65
Francs. (b) Initiierte: 5 Guineas, 30 $ oder 130 Francs.
Logenchartas für 10 und mehr Mitglieder kosten 25
Guineas, 100 $ oder 650 Francs.
Keiner dieser Beiträge in die Schatzkiste des
O.T.O. wird je wieder zurückbezahlt, welche Gründe auch immer vom Einzelnen
angeführt werden mögen.
Artikel XI.
Sektion 1. Jede männliche oder weibliche
volljährige Person, die ein Aufnahmegesuch unterzeichnet hat, muss vom O.H.O.
akzeptiert werden, bevor sie Mitglied des O.T.O. wird.
Sektion 2. Jedes Aufnahmeformular muss dem
Hauptquartier geschickt werden, ob das nun in der Schweiz oder sonstwo sei,
oder einer zuständigen lokalen Organisation.
Sektion 3. Die O.T.O.mitglieder sind
folgendermassen klassifizierbar:
(a) Probationer (angenommene Theosophen, etc.);
(b) Studenten oder Laienbrüder (maurerische
Mitglieder);
(c) Initiierte oder richtige O.T.O.mitglieder.
Sektion 4. Gesuche um Diplome und Chartas müssen
von den vorgeschriebenen Beiträgen und Taxen begleitet eingereicht werden. Alle
Diplome und Chartas müssen vom O.H.O. unterschrieben und gesiegelt werden.
Sektion 5. Drei und mehr Mitglieder können um eine
Logencharta ersuchen.
Sektion 6. Niemand kann Mitglied zweier Logen
gleichzeitig sein.
Artikel XII.
Sektion 1. Jede Loge oder Organisation hat das
Recht, ihre eigenen Angelegenheiten, Wünsche und Gesetze zu führen und zu erfüllen,
vorausgesetzt, diese widersprechen nicht dem Buchstaben oder dem Geiste
vorliegender Konstitution.
Sektion 2. Diese obengenannten Gesetze müssen vom
O.H.O. genehmigt werden, ansonsten sie null und nichtig sind.
Artikel XIII.
Sektion 1. Der O.H.O. kann an jedem Ort einen
Kongress des O.T.O. einberufen.
Sektion 2. Jede Organisation, Loge, etc. hat in
diesem Kongress EINE Stimme für die ersten drei Mitglieder und für jedes
weitere Mitglied eine zusätzliche weitere zählende Stimme.
Sektion 3. Der O.H.O. kann im Falle, dass dieser
Kongress gegen das Wohlergehen des O.T.O. gerichtet ist, diesen Kongress
jederzeit abberufen.
Artikel XIV.
Sektion 1. Die Pflicht des Kabinetts ist es,
Gesetze für den OTO und seine angeschlossenen Organisationen zu erlassen.
Sektion 2. Keines dieser Gesetze kann ohne die
Einwilligung des O.H.O. wirksam werden.
Artikel XV.
Sektion 1. Mit dem O.T.O. soll eine literarische
und maurerische Gesellschaft verbunden werden, die "Esoterische
Rosenkreuzer" heisst und die ein offizielles Organ mit der hermetischen
Ueberschrift "I.N.R.I." herausgibt.
Zur Zeit sind die "Oriflamme" und der
"Equinox" die offiziellen Publikationsorgane.
Sektion 2.Innerhalb des O.T.O. soll eine Abteilung
geschaffen werden, die sich mit den Lehren der Hermetischen Wissenschaft
beschäftigt und "Hermetic Science College" heisst.
Sektion 3. Innerhalb des O.T.O. soll eine
humanitäre Einrichtung geschaffen werden, die praktische humanitäre Arbeiten
leistet und "Homes of the O.T.O." genannt werden soll.
Artikel XVI.
Sektion 1. Vier verschiedene Siegel werden im
O.T.O. verwendet. Die symbolischen Bedeutungen werden den Mitgliedern im
Verlaufe ihrer Studien offenbar. Eines dieser Siegel ist für den offiziellen
Gebrauch; eines, nur vom O.H.O. verwendet, wird das Secret Seal [Geheime
Siegel], S.S., genannt.
Artikel XVII.
Sektion 1. Diese Konstitution kann von einer
3/4-Mehrheit des Kongresses verändert/erweitert werden, aber nur, wenn vom
O.H.O. bewilligt. Im Notfall kann der O.H.O. diese Konstitution selber
verändern/erweitern und dies ins Goldene Buch des O.T.O. eintragen.
Artikel XVIII.
Sektion 1. Eingeweihte mit einem guten
Leumundszeugnis von mindestens 10 Jahren Mitgliedschaft haben das Recht auf
6-monatige kostenlose Unterkunft in einem unserer Häuser. Bewerber werden in rotierender
Reihenfolge zugelassen. Letztliche Bewilligung liegt beim O.H.O.
Artikel XIX.
Diese Konstitution wurde erstmals beschlossen,
publiziert und veröffentlicht unter der Hand und dem Siegel des O.H.O. in
London/England am 22. Januar A.D. 1906, Anno Ordinis 788, Anno V.L.
0,000,000,000.
Diese revidierte Konstitution ist von mir
angenommen worden und nun von mir unterschrieben und gesiegelt am 2. Januar
A.D. 1917, Anno Ordinis 799, auf dem Monte Vérità im Kanton Tessin/Schweiz.
Merlin, 33°, 96°, X. Frater Superior und Outer Head
of the O.T.O.
Argosinus, 33°, 95°, IX°, Quästor
Parçevale, 33°, 95°, IX°, Kanzler
Profane Adresse: Casella postale 16935, Lugano
(Suisse)
-==oOo==-
"Die wahren aktiven Glieder des
O.T.O. werden Hermetische Brüder des Lichts oder Illuminaten genannt, was von Fra Peregrinus X° O.T.O. (Theodor Reuss) und Baphomet XI° O.T.O. (Aleister Crowley) historisch festgelegt wurde." (H.J. Metzgers Attest, 9.1.1963). "The Hermetic
Brotherhood of Luxor" ist von Pascal Beverly "Randolph" (1825-8.10.1875) gegründet worden. Der innere Zirkel hat sich "Fraternity of Eleusis" genannt. 1886 ist die allein in Boston existierende HBL geschlossen worden, worauf man die "Eulis
Brotherhood" gründete, welche Carl Kellner oder auch den Franzosen Encausse/«Papus» beeinflusst haben könnte.
Am 22.1.1917 stellte Reuss in einem Manifesto "Anational Grandloge & Mystic Temple: Verità Mistica, Or. Ascona" den O.T.O. noch als "Hermetic Brotherhood of Light" vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass dies nur ein Schwindel von Reuss war, der in einem Brief an Crowley zugab, dass dies nur aus 'taktischen Gründen' geschah: die Bezeichnung 'Hermetic Brotherhood of Light' zu verwenden. Im Grunde genommen meinte Reuss die "Asiatischen Brüder vom Rosenkreuz", die "mächtigen und weisen Orden der Ritter und Brüder des Lichts".
| Reuss to Crowley, 1917 |
Hin und wieder hat auch Heinrich Tränker diese Bezeichnung verwendet, zum Beispiel auf der "2nd Fama"
Integral text of this Konstitution.
English translation.
English version: Synopsis of Degrees.
Traduction française: Synopsis des Degrés.
Gallery of Documents concering Theodor Reuss.
Context:
English version: O.T.O. — Early Years and Development.
Deutsche Version: Zur Geschichte des Ordo Templi Orientis.
Versione italiano: Ordo Templi Orientis — I primi anni e la sua evoluzione.
Traduction française: L’ancien O.T.O. et son évolution.
Traduccion castellano: O.T.O. — Original y su Desarrollo.
English: Theodor Reuss and the Brothers of Light in the Seven Churches of Asia. The origins of Brotherhood of Light of Theodor Reuss.
Deutsch: Die Brueder des Lichtes der sieben Gemeinden in Asien. Theodor Reuss' Hermetische Bruderschaft des Lichtes.
Français: Les Frères de Lumière dans les Sept Églises d'Asie. Les origines de la Fraternité de Lumière de Theodor Reuss.
Theodor Reuss' O.T.O. Rituals.
O.T.O. Phenomenon navigation
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Mehr über diese Orden und ihre Protagonisten in: Andreas Huettl und Peter-R. Koenig: Satan - Jünger, Jäger und Justiz
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