Bezirksgericht Josefstadt
1082 Wien, Florianigasse 8
Tel: (0222) 40177
Bitte nachstehende Geschaeftszahl
in allen Eingaben anfuehren:
2 Nc 90/98d-4
Beschluss
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Erlagssache:
Erleger: Michael Sperlhofer, Inhaber der nicht prot. Firma
"Edition Ananael", Esplanade 14, 4820 Bad Ischl,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michel Walter, 1980 Wien,
Laudongasse 25/6,
Erlagsgegner: 1) Ordo Templi Orientis, gemeinnuetzige
Gesellschaft, nach dem Recht des Staates von
Kalifornien/USA, pA Dr. Karsten M. Gutsche,
Rechtsanwalt, Stubenrauchstrasse 70,
D-12161 Berlin-Friedenau,
2) Anthony Robert Naylor, Literary Executor for
Aleister Crowley, Essex House, Thame, OX9 3LS,
United Kingdom/England,
wegen Erlag gemaess Paragraph 1425 ABGB.
1) Der Rechnungsfuehrer wird angewiesen, den zu Parteiengeld Nr. 431/98
erliegenden Betrag von S. 18.000.- an die Verwahrungsabteilung beim
Oberlandesgericht Wien, Justizpalast, 1016 Wien, auf das PSKKonto Nr.
5460.016, zu ueberweisen und ueber die Durchfuehrung zu berichten.
(Ende Seite 1)
2) Die Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien wird
angewiesen, den obigen Betrag unter Eroeffnung einer neuen Masse in
Verwahrung zu nehmen und hierueber zu berichten.
3) Der Erlag wird zu Gericht angenommen und werden hievon die
Erlagsgegner verstaendigt.
4) Die Ausfolgung des hinterlegten Betrages erfolgt nur im
Einverstaendnis aller Erlagsgegner oder auf Grund einer
rechtskraeftigen vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung.
5) Der Erlegervertreter wird angewiesen, kuenftige Betraege direkt bei
der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien auf das obige
Konto zur Einzahlung zu bringen.
Begruendung
Die Entscheidung stuetzt sich auf Paragraph 1425 ABGB. und die damit im
Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen.
Bezirksgericht Josefstadt
1982 Wien, Florianigasse 8
Abt. 2, am 17. Juli 1998
Friederike Strauss
(Ende Dokument)