Documenta et Ritualia Fraternitatis SaturniEugen Grosche Blätter für Angewandte Okkulte Lebenskunst - Berlin, November 1953 - Heft 44 ---- Der charitative Charakter des Klosters muss immer im Vordergrund stehen. Deshalb sind die freundschaftlichen Verbindungen zu dem zuständigen Bischof und der in Betracht kommenden evangelischen Landessynode stets zu pflegen. Immer muss betont werden, dass es ja keinesfalls geplant ist, eine Religionsgemeinschaft zu errichten, sondern nur eine Bildungsstätte für esoterische Interessenten. In dieser Zielrichtung muss der gesamte Studienplan aufgebaut sein, so wie es in den Volkshochschulen der Fall ist. Jeder religiöse oder sonstige Einfluss auf die umliegende Bevölkerung wird vermieden. Jede politische Betätigung ist strengstens verpönt. Auf einer charitativen Basis dient das Kloster und seine Brüderschaft durchaus dem Allgemeinwohl; es verbergen sich auch hinter ihm keinerlei materielle oder kapitalistische Interessen. Die Bruderschaft ist bereit, mit anderen Religionsgemeinschaften und den staatlichen Kirchen zusammen zu arbeiten auf der Basis der Fürsorge und der Liebe zur leidenden Menschheit. Das religiöse Fundament ist gegeben durch den Glauben an eine allmächtige Gottheit im Sinne der Esoterik. Auch werden die guten menschlichen Eigenschaften im Kloster gelehrt nach den Grundsätzen des guten Willens. So soll das Kloster vor allem eine Zufluchtsstätte sein für weltmüde brüderliche Menschen und ein Ruhehafen für das Alter. Jeder suchende Mensch mit tieferem Interesse für die esoterischen und okkulten Geheim- und Grenzwissenschaften ist willkommen, wenn er sich zu diesen Ideen aufrichtig bekennt und wenn seiner Aufnahme nach den organisatorischen Bestimmungen des Klosters nichts im Wege steht. ---- Im allgemeinen unterstellt sich das Kloster den staatlichen Landesgesetzen. Seine Vermögensverwaltung wird einer vertrauenswürdigen Bank übertragen. Die organisatorische kaufmännische Leitung liegt in der Hand eines befähigten Bruders, der auch Stiftungen und Fonds verwaltet. Über die Aufnahme bestimmt letztlich der Abt nach Anhören der älteren Brüder. Der "Rat der Alten" pflegt die internationalen Beziehungen, die keinen Beschränkungen unterworfen sind im Sinne der Menschheitsverbrüderung. Die Brüderschaft des Klosters muss als weltliche Gesellschaftsgründung gerichtlich eingetragen sein, um Rechtsfähigkeit zu erlangen. Das Anlagekapital soll möglichst in einer Form von Stiftungen oder Schenkungen bestehen aus steuerlichen Gründen. ---- Es wird zunächst am Fusse oder in halber Höhe der Felswand durch Einschnitt eine grössere Höhle gesprengt. Mit den herausgebrochenen Felsmassen wird ein grösseres Plateau geschaffen und die zum Kloster führende Fahrstrasse gebaut. Die Felswand muss aus einem gut zu bearbeitenden Muttergestein bestehen, damit grössere Sprengungen ausgeführt werden können; denn die Steine zum Bau des Klosters sollen der Felswand entnommen werden, da ja ein grosser Teil der Klosterräume innerhalb der Felsen liegen wird. Als erste Anlage wird etwas abseits, ebenfalls in der Felswand eingebaut, eine eigene elektrische Lichtkraftanlage errichtet, um das Kloster in der Lichtversorgung unabhängig zu machen. Ähnlich muss für die Wasserversorgung gesorgt werden. Möglicherweise lassen sich die vorhandenen Wasserkräfte für das Kraftwerk verwenden. Das Klostergebäude ist nach den Plänen der Architekten so entworfen, dass in der Mitte ein grosser wuchtiger rechteckiger Turm steht, an den sich zu beiden Seiten lange Seitenflügel anschliessen. So entsteht das ganze Gebäude in der Form eines umgekehrten Tau-Symbols. Die Spitze des Turms wird gekrönt mit einem grossen aus dem Felsen gehauenen Symbol des Saturn. Die Flügelgebäude sind nur eisntöckig und enthalten insgesamt ca. 60 Zimmer. Sie sind unterkellert für die Vorratsräume. Da der gesamte Bau aus dem Felsen selbst entsteht, also das nötige Baugestein der Felswand entnommen wird, dürfte der Bau an sich nicht zu kostspielig werden. Küchen und Heizung des gesamten Klosters sind auf eigene Kraftanlage eingestellt. In jedem Zimmer ist fliessendes Wasser; auch werden genügend Bäder bereitgestellt. Am Fusse des Berges kann auch ein grösseres Schwimmbasin [sic] geschaffen werden. Der linke Flügel des Gebäudes ist in der ersten Zeit als das Gästehaus gedacht. Die Räume für die Gäste sind einfach ohne jeden Konfort [sic] nach Klostergastart eingerichtet. Einige dieser Zimmer dienen auch dem Aufenthalt der Schwestern des Klosters resp. der Loge, von denen sich sicher im Alter einige in das Kloster zurückziehen werden, um dort nach Möglichkeit durch entsprechende weibliche Tätigkeiten zu helfen in der Verwaltung. Frauen unter 50 Jahren werden nicht in das Kloster aufgenommen. Ausserdem sind auch unter den Gästen keinesfalls Kinder jeden Alters zugelassen. In diesem linken Flügel befinden sich auch alle Wirtschaftsräume. Im rechten Flügel sind die Zimmer für die dienenden Brüder und für die für das Kloster ständig arbeitenden Männer. In den Kellern befinden sich die Werkstätten, Versandräume, Laboratorium, Apotheke usw. - In diesem Flügel ist auch der Krankensaal und die Räume des Arztes sowie ein geeignetes Ambulatorium. Im Turm befindet sich unten das Zimmer für den Pförtner und der Empfangsraum. Im ersten Stock liegen die Büro-Räume, darüber das Zimmer des Abtes und weiter oben die Bibliothek. Jedes Zimmer hat grosse luftige Fenster ohne jede Vergitterung. Der Abhang des Berges wird in Weinbau- und Gartenterassen eingeteilt für Spalierobst, Beerensträucher etc. - In der Nähe liegende etwa vorhandene Gebäude werden nach Möglichkeit aufgekauft, sowie der erreichbare Grund und Boden der ganzen Umgebung. Bei Überfüllung des Klosters können später die gesamten Wirtschaftsbetriebe in besondere zu errichtende Neubauten, die in erreichbarer Nähe liegen, übersiedeln. Auch der gesamte Gäste- und Pensionsbetrieb kann dort abgesondert werden. Von der Plattform oder grossen Terasse des Klosters führen breite Stufen nach unten zu der Zufahrtsstrasse, an welcher in einiger Entfernung die nötigen Remisen und Garagen liegen. An dieser Strasse können dann auch die späteren Gästehäuser des Klosters errichtet werden und bei der zu erwartenden Vergrösserung die Wohnhäuser für alle für das Kloster dauernd arbeitenden Personen, die nicht der Bruderschaft angehören. Die Inneneinrichtung des Klosters: Hat man den Eingangs- und Empfangsraum im Turm durchschritten, gelangt man in den grossen Saal des Klosters, welcher in neuneckiger Form den Hauptraum bildet. Er dient Gottesdiensten, Vorträgen, kultmässigen Veranstaltungen. Diesen Feiern und Veranstaltungen können natürlich auch Besucher und Gäste beiwohnen. Im Hintergrund des Saales steht der Altar. Neun Stufen führen zu ihm. Vorn auf der dritten Stufe ist das Vortragspult aufgestellt. Über dem Eingang befindet sich die Empore mit der Orgel. Vom Saale ab gehen nach allen Seiten kleine Zellen, die den einzelnen Brüdern der Loge zugewiesen sind. Sie sind unverschlossen, nur verhangen mit einem Vorhang von dunkelgrünem Tuche. In der Mitte des Saales liegt auf einer kleinen Erhöhung die Nachbildung eines grossen Kristalles, der von innen erleuchtet ist. Der Boden des Saales ist mit schwarzen und weissen Marmorplatten ausgelegt. An den Wänden sind in Wandmalereien oder Bildern die Symbolbilder der Planetenwesenheiten angebracht in der Ausführung, wie sie die Bilder in der Zeitschrift "Saturn-Gnosis" darstellen, in einer Grösse von mehreren Metern. Für Besucher und Vorträge sind genügend einfache schwarze Stühle aufgestellt. - Die Beleuchtung des Saales und auch der anderen inneren Räume ist Deckensoffitenlicht. Alle inneren Räume sind ja ohne Fenster, da sie bereits innerhalb des Felsens sich befinden. ---- Hinter diesem Raume liegt der dritte und letzte Raum, ebenfalls in der Form eines Rechteckes. Er ist der magische Experementier-Raum [sic] der Loge; seine Wände sind aus Spiegelglas. Der Fussboden besteht aus schwarzen Schieferplatten, in dem bereits einige grosse Kreise eingelassen sind, die auch die Hauptsigille der Planeten enthalten. Vom Altar des grossen Saales aus führt unsichtbar angebracht eine Treppe hinab in drei untere Gewölbe, die direkt unter den letzten beiden oberen Räumen liegen. Unter dem oberen Logenraum liegt das Gewölbe, welches eine Anzahl Nischen an den Seiten enthält, in welchen später die verstorbenen Brüder sitzen oder stehen, die einen besonderen Grad erreicht haben. In diesem Raum ist auch ein kleiner Altar aufgestellt. Dieses Gewölbe dient zur Aufnahmeprüfung für Neophyten für bestimmte Grade. Die Prüflinge werden eine Nacht lang mit den Toten allein gelassen zur Meditation und inneren Einkehr. Über dem Altar brennt eine ewige Lampe. Dieser Raum gilt als das Allerheiligste. Hinter ihm liegt das zweite untere Gewölbe, welches wiederum ein Rechteck darstellt. Seine Stirnwand ist ausgefüllt mit einer rotierenden grossen verhangenen Stahlscheibe. Es ist das Zimmer des Gerichtes. Das dann folgende dritte untere Gewölbe ist nur klein und ausgestattet mit allen magischen Utensilien für die Exerzitien einer hohen Magie. Es ist nur dem Abte und den Brüdern höherer Grade zugängig. Für alle diese Räume sind Pläne und Zeichnungen mit allen notwendigen Einzelheiten gefertigt. Alle technischen Notwendigkeiten, wie Luftzufuhr, Schalldichtigkeit usw. sind beachtet. Der äussere Organisationsaufbau des Klosters: Das Kloster muss versuchen, nach Möglichkeit finanziell durch sich selbst zu existieren. Die Kapitalsanlagen müssen verzinst werden, falls diese nicht auf Schenkungen beruhen. Die Ernährung und Existenz der im Kloster wohnenden Brüder muss auf Lebenszeit gesichert sein. Es eröffnen sich hier nun mancherlei Gesichtspunkte zum Organisationsausbau. Da voraussichtlich zum Kloster grössere Landbestände gehören werden, die rationell zum Zwecke der Ernährung verwandt [sic] werden können, ist es auch vorteilhafter, geeignetes Land zu verpachten und den Pächtern bestimmte Auflagen zur Ablieferung von Feldrüchten an das Kloster aufzuerlegen. Der dienenden Bruderschaft bleibt nur der Gartenbau vorbehalten, der allerdings in grösserem Masse durch einen rationellen Anbau von Arzneipflanzen erweitert wird, die nach okkulten und astrologischen Gesetzen gepflanzt und geerntet werden. Auch können von den älteren Bewohnern der Berggegend sicher diese Heilpflanzen durch systematisches Sammeln ergänzt werden. Die Destillation übernimmt ein modern eingerichtetes Laboratorium, in dem nach alten Rosenkreuzer-Rezepten allerlei geeignete Destillate, Drogen, Kräutersäfte, Elexiere [sic], Liköre, Fruchtsäfte und Heilmittel hergestellt werden können, die dann durch die Klosterapotheke verarbeitet und verbreitet werden mit Hilfe der Logenorganisation im Reiche. Aus dem Vertrieb von Tee, Kräutersäften usw. lassen sich bei geeigneter Propaganda unter dem Klosternamen auf rein kaufmännischer Basis gute Einnahmen erzielen. Da es sich ausnahmslos um sehr wirksame und helfende Präparate handelt, wird deren erstklassige Herstellung mit Hilfe propagandistischer Suggestion nicht nur die gesamten okkulten Kreise erfassen, sondern auch Absatz in der allgemeinen Bevölkerung finden. Als eine zweite kaufmännisch geleitete Einnahmequelle für das Kloster dürften die Buchwerkstätten sein, in denen das Buchbindergewerbe in künstlerischer Weise gepflegt wird durch Herstellung und Einbinden von Büchern nach alten Originalen in Pergament oder Leder. Durch Mitarbeit geeigneter Künstler wird sich der Ruf dieser Klosterwerkstätten bald verbreiten und Aufträge von Bibliotheken und Sammlern einlaufen. Ein eigener Kloster-Buch-Verlag kann bestimmte geeignete Publikationen und Bücherreihen und Schriften verlegen aus den okkult-wissenschaftlichen Disziplinen. Auch hier öffent sich ein weites und gewiss auch rentables Tätigkeitsfeld. Es können Luxusdrucke von hohem Seltenheitswert im Handsatz in eigener Offizin und Werkstatt hergestellt werden. - Auch an die Herausgabe einer eigenen Zeitschrift kann das Kloster denken. - Die im Reiche bestehenden Logenorganisationen mit ihren Mitgliedern und Verbindungen werden immer helfend und propagandierend eingreifen und auch Absatznehmer sein. Unter den aufgenommenen Brüdern finden sich sicher nicht nur Wissenschaftler und Künstler, sondern auch Fachhandwerker genug, ebenso auch Brüder, die sich aus Naturliebe heraus dem Gartenbau und Obstbau gern widmen werden. Der Klosterkasse fliessen fernen sämtliche Invaliden-, Angestellten- und sonstige Renten zu, welche dem aufgenommenen Bruder vom Staate zustehen. Ausserdem hat jede bestehende Ortsloge im Reich dem Kloster einen bestimmten Prozentsatz ihrer Jahreseinnahmen zuzuführen. Geld steht den Brüdern im Kloster nicht zur Veffügung. Aber es wird für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit in bester Weise gesorgt. Sie tragen Klosterkleidung. Ihre kleinen Lebensgewohnheiten, wie rauchen usw. können sie beibehalten, ebenso ihre sonstigen sie nicht belastenden Neigungen, wie Sport etc., solange sie sich nicht bestimmten festgesetzten Klausuren unterwerfen. Es ist in der Idee des Klosters vorgesehen, dass jeder Bruder, der ein drängendes inneres Verlangen nach der Aussenwelt hat, in gewissen Zeiträumen einen längeren Urlaub antreten kann, während dessen er sich frei bewegt. Dazu werden ihm die Mittel zur Verfügung in angemessener Weise gestellt. Es wird der Organisationsaufbau und auch die internationale Verbrüderung mit sich bringen, dass sehr oft Brüder auf Reisen geschickt werden und sich in bestimmten Missionen in der Aussenwelt aufhalten. - Die Klostertracht wird nur im Kloster und in seiner näheren Umgebung getragen. Draussen in der Welt erinnert nichts an den Klosterbruder. Es ist selbstverständlich, dass die Brüderschaft und das Kloster vom Staate den Klosterfreibrief und die Freistatt erhält innerhalb der vom Staate bestehenden Gesetze, um bestimmte Rechtsgrundlagen zu besitzen und um alle Neugiereigen und Unberufenen im Namen des rechts fernhalten zu können. In die Klosterbrüderschaft wird jeder Bruder einer Loge der FRATERNITAS SATURNI aufgenommen, der dem Kloster durch eine der Ortslogen überwiesen wird. Das Alter spielt an sich keine Rolle, obwohl vor allem diejenigen Brüder eine Alterszuflucht finden sollen, die draussen in der Welt ohne Anhang sind und nicht mehr vollwertig im Lebenskampf. Aber auch Brüder in der Vollkraft ihres Lebens und Schaffens können eintreten, wenn ihre Leistungen im Dienste der Brüderschaft oder des Klosters dieses erforerlich oder ratsam erscheinen lassen. Der Abt kann von sich aus geeignete Brüder zur Mitarbeit heranziehen, ohne dass diese ihr Leben lang im Kloster verbringen müssen. Die Logen im Reich können bestimmte Mitglieder auf Jahre zum Kloster deligieren [sic]. Der organisatorische Logenaufbau bietet eine Gewähr für eine sorgsame Prüfung und Eignung für den Klosterdienst. Die Brüderschaft sendet besonders geschulte und begabte Brüder als Propagandisten in die Öffentlichkeit zur Abhaltung von Vorträgen. Im Kloster selbst können bestimmte Kurse und Tagungen abgehalten werden. Jeden Logenangehörigen steht das Recht zu, gegen geringes Entgelt mit seinen Angehörigen seinen Urlaub in den Gaststätten des Klosters zu verbringen, jedoch ohne Kinder, um sich in der Einsamkeit zu erholen. Es kann sich ein jeder dann bestimmten Klausuren unterwerfen unter Aufsicht der Brüder oder auch Kuren nach der Naturheilkunde unter ärztlicher Aufsicht unterziehen. Es werden ausserdem für diese Zeit bestimmte Schulungskurse eingerichtet in der Art von Sommerhochschulen. ---- |